Bei GEDIA steht die Verpflichtung zu verantwortungsbewusstem, ethischem und gesetzeskonformem Verhalten sowohl in unserem eigenen Geschäftsbereich als auch in unseren Beziehungen zu Geschäftspartnern und anderen Betroffenen an erster Stelle.
Ein Hinweisgebersystem wurde von GEDIA eingeführt, um Einzelpersonen, Unternehmen und anderen Organisationen wie Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit zu geben, auf Risiken und Verstöße aufmerksam zu machen. Dies schließt Risiken und Verstöße im Bereich der Menschenrechte und Umwelt gemäß den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ein. Ebenso umfasst dies Verstöße gegen geltendes Recht gemäß §2 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sowie andere Verstöße gegen interne Richtlinien, Geschäftsgrundsätze, die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, den GEDIA Verhaltenskodex oder Bedenken hinsichtlich möglicher oder tatsächlicher Verletzungen dieser Vorschriften. Das Hinweisgebersystem gewährleistet, dass alle erhaltenen Meldungen von einer extern beauftragten Ombudsperson entgegengenommen werden.
Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt, transparent bearbeitet und daraufhin geprüft, ob ein relevanter Verstoß gemäß den Bestimmungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder des Hinweisgeberschutzgesetzes vorliegt und plausibel erscheint. Anschließend wird der Sachverhalt gemeinsam mit den von unserem Unternehmen beauftragten Menschenrechtsbeauftragten geklärt, und Sie erhalten eine Rückmeldung darüber, wie mit Ihrer Meldung weiter verfahren wird.
Personen, die in guter Absicht einen vermeintlichen Verstoß melden, der sich nach genauer Überprüfung nicht bestätigt, haben keine negativen Konsequenzen zu befürchten. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Meldungen zu straf-, zivil- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen können.
Die GEDIA Gebrüder Dingerkus GmbH freut sich über Ihren Besuch auf unserer Website und über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und möchten, dass Sie sich beim Besuch unserer Internetseiten sicher und wohl fühlen. Daher möchten wir Sie hier über die Art und den Umfang der personenbezogenen Daten informieren, die wir bei Ihrem Besuch unserer Internetseite und unserer Onlinepräsenzen-Seiten erheben. Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt dabei für die Internetseite https://www.gedia.com sowie für die Onlinepräsenzen-Seiten YouTube, Facebook, Instagram, LinkedIn, XING und Karriere Südwestfalen.
In der Regel können Sie die Seiten der GEDIA Gebrüder Dingerkus GmbH besuchen, ohne dass wir persönliche Daten von Ihnen benötigen.
Persönliche Daten werden von uns nur dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus zum Beispiel im Rahmen einer Registrierung für unser Lieferanten Portal oder einer Umfrage angeben.
Alle im Rahmen der GEDIA Gebrüder Dingerkus GmbH anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen erhoben, verarbeitet und genutzt.
Für nachhaltiges Handeln - Als Basis unserer Berichterstattung dient der Leitfaden der Global Reporting Initiative (GRI), Berichtsoption „Kern“.
Wir berichten entsprechend der Vorgaben zu allen wesentlichen Handlungsfeldern. Unsere Stakeholder-Matrix bildet die Grundlage für die Auswahl der wesentlichen Aspekte und Leistungskennzahlen. Zukünftig werden wir auch die 17 Sustainable Development Goals nutzen und die zu unserem Handlungsbereich passenden Ziele beleuchten.
Hinsichtlich unserer Verantwortung in den vier Handlungsfeldern haben wir darüber hinaus eigene Richtlinien formuliert, welche in der gesamten GEDIA Gruppe gelten.
Für den Schutz unserer Mitarbeiter und Gesellschaft dient unsere Grundsatzerklärung zur Achtung von Menschenrechten als Leitlinie, abgeleitet von dem International Bill of Human Rights, der ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work and its Follow-up, den Prinzipien des UN Global Compact, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) sowie von dem Modern Slavery Act. Auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurden betriebliche Leitfäden formuliert, die unseren Mitarbeitern Sicherheit vor sexueller Belästigung und Diskrimierung bieten sollen.
Für ein verantwortungsvolles Handeln im Markt und Wettbewerb wurde eine externe Whistleblower-Stelle eingerichtet. Diese Stelle dokumentiert zukünftig alle Compliance-Meldungen, die innerhalb der GEDIA Automotive Gruppe übermittelt werden. Beschwerden können anonym oder mit Angaben zur eigenen Person unter der compliance-gedia@hep.legal eingereicht werden.
Ergänzend zu einer externen Stelle gibt es bei GEDIA intern die GEDIA Compliance Richtlinie und einen formulierten Code of Conduct.
Zusätzlich zu unserer externen Whistleblower-Stelle möchten wir betonen, dass bei GEDIA auch intern der Schutz von Hinweisgebern eine hohe Priorität genießt. In Übereinstimmung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet, die dazu dient, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Meldung möglicher Verstößen der in §2 Hinweisgeberschutzgesetzt aufgeführten Tatbestände zu unterstützen. Diese interne Meldestelle steht unter der E-Mail-Adresse hinweisgeber-gedia@hep.legal zur Verfügung, um Hinweise oder Bedenken vertraulich und geschützt zu behandeln.
Für mehr Umweltschutz, Sicherheit sowie optimale Qualität wurde die QAGU-Politik bei GEDIA neu verfasst. Aus den vorherigen Dokumenten zum Thema Qualität sowie Arbeits-, Gesundheits und Umweltschutz ist nun eine einheitliche Richtlinie geworden. Zusätzlich tragen auch die Leitlinie zu Konfliktmineralien sowie die Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen ihren Beitrag dazu bei.
Alle Punkte sind in unseren zehn Leitsätzen der Unternehmenspolitik zusammengefasst, welche den Arbeitsalltag jeden Mitarbeiters bei GEDIA prägen.